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Rechtsform ArtikelBuch-Tipp: Alles zur Stillen Gesellschaft Eine Beschreibung zu dem Buch " Alles zur Stillen Gesellschaft" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet. Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, die in irgendeiner Form wirtschaftlich tätig wird. Sie wird in dem Gesellschaftsvertrag festgelegt, der in Ausnahmefällen (z.B. bei der BGB-Gesellschaft) auch mündlich geschlossen sein kann.
Die Rechtsform legt unter anderem die Haftbarkeit der Gesellschafter und deren Recht zur Geschäftsführung fest. Zudem bestimmt die Rechtsform, ob die Gesellschaft als juristische Person (z.B. Körperschaft) auftreten kann oder ob ihre Gesellschafter als natürliche Personen handeln.
Eine bestimmte Rechtsform kann von einer Gesellschaft ca. abhängig von gesetzlich geregelten Anforderungen angenommen werden. Diese Anforderungen können sich zu dem Beispiel auf das Grundkapital, die Zahl der Gesellschafter oder den Gesellschaftszweck beziehen.
Während in den Personengesellschaften in der Regel alle Gesellschafter auch mit ihrem privaten Besitz für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften (eine Ausnahme stellt die GmbH und Co. KG dar, bei der die "unbeschränkt" haftende Komplementärin eben eine ca. beschränkt haftende GmbH ist), ist ihre Haftung bei den Körperschaften in aller Regel begrenzt.
Wird eine einzelne natürliche Person wirtschaftlich tätig, so haftet sie in der Regel mit ihrem vollen Vermögen. Es sind jedoch auch Ein-Personen-Gesellschaften in unterschiedlichen Rechtsformen (AG, GmbH) möglich, in denen ein Gesellschafter alle Anteile besitzt. Diese Gesellschaften können entstehen, indem ein Gesellschafter alle Anteile erwirbt oder eine Gesellschaft kann von Beginn an von ca. einer Person gegründet werden. Einige Rechtsformen beziehen tlw. auch staatliche Haftung ein, so ehemals die Kolonialgesellschaft, heute noch Sparkassen.
In Deutschland gibt es unter anderem folgende Rechtsformen:
Eine Sonderform von "Juristischen Personen" nehmen die Gewerkschaften ein, sofern sie keine eingetragenen Vereine sind. Sie gelten dennoch als "rechtsfähig".
Als noch in dem 20. Jahrhundert tätige (heute {2004} übergeleitete) Rechtsformen sind noch zu bezeichnen
- Kolonialgesellschaft nach deutschem Schutzgebietsrecht
- Bergrechtliche Gewerkschaft nach preußischem Recht.
Weitere Rechtsformen des Öffentlichen Rechts (ungeordnet):
Eigenbetrieb, Regiebetrieb, Zweckverband, Eigengesellschaft
In der Schweiz gibt es folgende Rechtsformen:
siehe auch: Gesellschaftsformen
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